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Das Erlöschen der Betriebserlaubnis durch eine Manipulation des Motorsteuergeräts

Das Erlöschen der Betriebserlaubnis durch eine Manipulation des Motorsteuergeräts birgt erhebliche Gefahren, sowohl in Bezug auf den Versicherungsschutz als auch persönliches Risiko. Es ist wichtig, die Konsequenzen dieser rechtswidrigen Handlungen zu verstehen:

  •  Persönliches Risiko:

    • Strafrechtliche Konsequenzen: Das Manipulieren des Motorsteuergeräts und das Fahren eines nicht zugelassenen Fahrzeugs können strafrechtliche Konsequenzen haben. Je nach Rechtsprechung und Schwere der Verstöße können Geldstrafen, Bußgelder oder sogar Gefängnisstrafen verhängt werden.

    • Verkehrsrechtliche Konsequenzen: Die Verkehrsbehörden können das Fahrzeug mit erloschener Betriebserlaubnis aus dem Verkehr ziehen und stilllegen. Sie dürfen das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr nutzen, bis die ordnungsgemäße Zulassung wiederhergestellt ist. Dies kann zu erheblichen Unannehmlichkeiten und Kosten führen.

    • Unfallrisiko: Manipulierte Motorsteuergeräte können die Sicherheit und Stabilität des Fahrzeugs beeinträchtigen, was das Unfallrisiko deutlich erhöht. Wenn ein Unfall aufgrund einer solchen Manipulation passiert, können Sie nicht nur für den finanziellen Schaden haftbar gemacht werden, sondern auch strafrechtlich belangt werden, wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

  • Versicherungsschutz:

    • Haftpflichtversicherung: In vielen Ländern ist eine Haftpflichtversicherung für jedes zugelassene Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben. Manipulationen am Motorsteuergerät können jedoch zur Folge haben, dass die Betriebserlaubnis erlischt, was gleichbedeutend mit einer fehlenden oder ungültigen Zulassung ist. In einem solchen Fall könnte Ihre Haftpflichtversicherung ihre Gültigkeit verlieren. Das bedeutet, dass Sie für eventuell verursachte Schäden selbst aufkommen müssen, was sowohl finanziell als auch rechtlich problematisch sein kann.

    • Kaskoversicherung: Eine Kaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die nicht durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Bei manipulierten Motorsteuergeräten kann die Kaskoversicherung jedoch ebenfalls ihre Wirksamkeit verlieren. Das Fahrzeug gilt in diesem Fall als nicht mehr zulassungsfähig, wodurch mögliche Schäden am Fahrzeug nicht mehr durch die Versicherung reguliert werden können.